Nein zu Schäden für KMU und Arbeitsplätze
28. Oktober 2020
Ausgerechnet KMU, die das Rückgrat unseres Wohlstands bilden, sind die Leidtragenden der GSoA-Initiative. Diese Initiative will ein Verbot der Finanzierung von Rüstungsgütern mit einer starren Quote. AHV, Pensionskassen, Stiftungen und der Nationalbank wird die Finanzierung von Unternehmen untersagt, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern erwirtschaften.
Es ist falsch und sicher nicht erstrebenswert, über den Kapitalmarkt mit einer starren Quote sehr viele Unternehmen zu „Kriegsmaterialproduzenten“ zu machen.
Bei vielen Schweizer Arbeitgebern und Unternehmen variiert der Umsatzanteil des Bereichs Wehrtechnik je nach Auftragslage und Jahr. Ebenso stellen die meisten betroffenen Firmen so genannte Dual-Use-Güter her. Dual-Use Güter sind Güter (und Technologien), die sowohl militärisch wie auch zivil verwendet werden können.
Eine starre Quote sowie Abgrenzungsprobleme der Güter und die Bürokratie verschlechtern die Möglichkeiten von Schweizer Firmen, sich zu finanzieren.
Die Schweiz gehört weder einer Verteidigungsallianz an, noch hat sie Anspruch auf militärische Unterstützung durch andere Staaten. Die Souveränität und die Neutralität der Schweiz verlangen jedoch, dass die Einsatzbereitschaft der Systeme der Schweizer Armee möglichst autonom sichergestellt wird. Entsprechend muss die Schweiz selber über die Kompetenzen zur Herstellung von Rüstungsgütern verfügen. Diese verliert sie, wenn sie die Ausrüstung im Ausland beschaffen muss. Die Schweiz wird abhängiger.
Es ist bedenklich, wenn AHV, Pensionskassen und Nationalbank nicht mehr investieren dürfen in Schweizer Firmen, die dazu beitragen, einen Verfassungsauftrag zu erfüllen.
Die GSoA-Initiative setzt wertvolle Arbeitsplätze fahrlässig aufs Spiel!
Anni Zehnder-Nussbaumer
CVP Kantonsrätin
Einsiedeln, 27.10.2020