Keine Steuergeschenke ans Ausland
8. Juni 2023 – Die OECD-Steuerreform ist unumgänglich. Mit der Steuerreform werden grosse, international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro neu zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung abschöpfen.
In der Schweiz betrifft das rund 200 Grossunternehmen und etwa 2000 hier ansässige ausländische Firmen. Für KMU und rein inländische Unternehmen ändert sich nichts. Die Mehreinnahmen durch diese Steuer sollen zu 75 Prozent den Kantonen und zu 25 Prozent dem Bund zukommen.
Dank der Reform bleiben die Steuereinnahmen hier und die Unternehmen werden im Gegenzug vor Zusatzbesteuerung im Ausland geschützt. Damit kann die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort auch für international tätige Unternehmen bleiben.
Erheben müssten diese neue Steuer die Kantone. Die Betroffenheit der Kantone variiert zudem stark je nach kantonaler Steuerpolitik sowie Ansässigkeit betroffener Grossunternehmen. Die ganz unterschiedlichen Verhältnisse bringen es mit sich, dass Massnahmen für den Standort am effizientesten und am wirksamsten im jeweiligen Kanton getroffen werden. Von erfolgreichen Kantonen, ihren Beiträgen an die Bundessteuer und ihren Ausgleichszahlungen in den Nationalen Finanzausgleich profitiert die ganze Schweiz.
Damit keine Steuergeschenke ans Ausland gemacht werden, sage ich am 18. Juni ja zur OECD-Mindeststeuer.
Anni Zehnder-Nussbaumer
Kantonsrätin die Mitte, Einsiedeln