Ja zum Gesetz über die Magistratspersonen
14. November 2022 – Für die Schwyzer Steuerzahler ist das Gesetz über die Magistratspersonen ein gutes Geschäft. Der Schwyzer Kantonsrat will mit dem Gesetz über die Magistratspersonen die Anstellungsbedingen von Mitgliedern des Regierungsrates und der kantonalen Gerichte einheitlich und zeitgemäss regeln. Das bisherige lebenslängliche Ruhegehalt von Regierungsräten wird abgeschafft. Im Gegenzug sieht das Gesetz höhere Löhne und eine einmalige Abfindung für Regierungsräte vor. Bei der Lohnfortzahlung bei Mutterschaft gibt es zudem Klarheit für Frauen, die als Regierungsrätin oder Richterin tätig sind. Das bisherige lebenslängliche Ruhegehalt ist eine veraltete Regelung aus dem Jahr 1968 und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Mit der Abschaffung des Ruhegehalts spart der Kanton im Schnitt pro Regierungsrat über 800’000 Franken. Damit werden die Anpassungen beim Lohn und bei der Abfindung mehr als ausgeglichen. Die Vorlage beinhaltet wichtige Anpassungen. Das Stimmvolk erwartet zurecht, dass sich gewählte Mitglieder des Regierungsrats vollumfänglich für den Kanton und seine Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Der Wechsel vom Hauptamt zum Vollamt entspricht der heutigen Realität und trägt den gestiegenen Anforderungen Rechnung. Alle Parteien sprachen sich im Parlament für diese gute längst fällige Lösung aus. Bei einer Ablehnung würde das lebenslange Ruhegehalt weiterhin bestehen und viele Fragen zum Status von Magistratspersonen blieben ungeklärt. Am 27. November lege ich ein überzeugtes Ja in die Urne. Anni Zehnder-Nussbaumer, Einsiedeln Kantonsrätin Die Mitte