Richter
Bezirksgericht
Das Bezirksgericht amtet als erstinstanzliches Zivilgericht, sofern nicht ein anderes Gericht zuständig ist. Als Strafgericht beurteilt das Bezirksgericht Verbrechen und Vergehen, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters, der Untersuchungsrichter und des kantonalen Strafgerichts. Präsident, Richter und Ersatzrichter werden auf vier Jahre vom Volk gewählt, der Gerichtsschreiber vom Gericht selbst.
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Kantonsgericht
Jeder Bezirk wählt je einen Kantonsrichter auf die Dauer von vier Jahren. Die aktuelle Amtsperiode von Dr. Stephan Zurfluh dauert von 2020 bis 2024.
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